Satzung

der Tennisabteilung des TSV Hilgertshausen e.V. L927 (i. F. TSV)

Vereinszugehörigkeit

Die Tennisabteilung ist eine eigene Abteilung als rechtlich unselbständige Untergliederung des TSV mit selbständiger Kassenführung.

Beitritt, Austritt, passive Mitgliedschaft, Gäste

Der Beitritt zur Tennisabteilung erfolgt schriftlich durch spezielles Antragsformular und bedingt die Mitgliedschaft beim TSV. Die Beiträge für die Mitgliedschaft beim TSV werden gesondert erhoben. Der Austritt ist zum Jahresende möglich, er ist der Abteilungsleitung schriftlich drei Monate vor Ablauf des Jahres mitzuteilen. Die passive Mitgliedschaft kann schriftlich beantragt werden, Passive Ieisten einen geringeren Mitgliedsbeitrag (siehe Punkt 5) und sind für fünf Stunden jährlich spielberechtigt. Gäste dürfen nur mit Mitgliedern der Tennisabteilung und für maximal fünf Stunden jährlich spielen, die Gebühr beträgt € 10,- pro Platz und Stunde.

Unterstützung der Abteilungsleitung

Unterstützt wird die Abteilungsleitung durch Mitglieder, die bestimmte, von der Abteilungsleitung definierte Verantwortungsbereiche selbständig für ein Jahr übernehmen, z.B. Platzwart, Gerätewart, Getränkewart, Eventmanager. Auch sie werden in der Mitgliederversammlung einzeln gewählt, eine Entlohnung ist nicht vorgesehen

Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung besteht aus:

  • Abteilungsleiter(in)
  • Abteilungsleiter(in)
  • Sportwart
  • Schatzmeister(in)
  • Schriftführer(in)

Die Mitglieder der Abteilungsleitung werden einzeln in der Mitgliederversammlung der Tennisabteilung für ein Jahr gewählt, es genügt die einfache Mehrheit.

Beiträge

Eine Aufnahmegebühr wird gegenwärtig nicht erhoben, kann jedoch von der Abteilungsleitung beschlossen werden. Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen und betragen pro Kalenderjahr:

  • Einzelperson: € 90.-
  • Paar: € L40,-
  • Familien:€ 150:-
  • Jugendliche bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis 23 Jahre in Ausbildung: € 45.-
  • Passive Mitgliedschaft: € 25.-

Die Höhe der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss. Mit den Beiträgen zum TSV und zur Tennisabteilung sind die finanziellen Verpflichtungen eines Mitglieds erschöpft und die Spielberechtigung erzielt. Jedem Mitglied steht es frei, beliebig oft die Anlage zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen und Unternehmungen teilzunehmen. Die Intensität der Nutzung der Anlage begründet weder Rechte noch pflichten.

Verhaltenskodex

Das korrekte Verhalten auf dem Tennisplatz ist gekennzeichnet durch Fairness, Sportlichkeit, angemessene Bekleidung (Spielen nur in Tennisschuhen) und zurückhaltendes Auftreten. Laute Unmutsäußerungen, Fluchen und Zügellosigkeiten wie das Werfen von Tennisschlägern etc. sind zu unterlassen. Wiederholte Verstöße gegen diesen Kodex können von der Abteilungsleitung mit Platzverbot geahndet werden.

Hinweisen zur Platzbenutzung und zur Platzpflege, insbesondere zum Abziehen der Plätze und zum Bewässern ist Folge zu leisten. Aushänge im Tennisheim, an der Anlage sowie die Berichte der Abteilungsleitung im TSV-Magazin oder auf www.tsv-hilgertshausen-tennis.de sind zu beachten

Arbeiten an der Außenanlage und im Tennishaus sind regelmäßig erforderlich. Jedes Mitglied ist aufgefordert, sich an Erhaltungsmaßnahmen der Anlage nach Möglichkeit einzubringen, auf freiwilliger Basis. Eine besondere Entlohnung hierfür ist nicht vorgesehen

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Der Aufenthalt ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen zulässig Außerdem besteht absolutes Alkoholverbot im gesamten Bereich der Tennisanlage. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder entsprechend zu unterweisen. Rücksichtnahme in Bezug auf Lärm u.ä. ist besonders im Bereich der ,,Trainingswand“ nahe den Plätzen 1 und 2 gegenüber den Spielern zu nehmen.

Trainerstunden

Trainerstunden dürfen nur von durch die Abteilungsleitung zugelassenen Tennislehrern bzw. Tennislehrerinnen abgehalten werden, andere gelten als Gäste. Trainerstunden sind stets in Absprache mit der Abteilungsleitung durchzuführen, der allgemeine Spielbetrieb darf dabei nicht unterbunden oder nachhaltig gestört werden.

Gültigkeit

Diese Satzung überschreibt die bisherigen Richtlinien der Abteilung, sie gilt ab dem 01. August 2020